Wir machen es Ihnen leicht, die Kfz-Versicherungsoptionen zu verstehen und die beste Entscheidung für Ihre Reise zu treffen.

Wählen Sie Ihre Kfz-Versicherung
In Namibia und vielen anderen afrikanischen Staaten sind Sie nicht verpflichtet, Ihr Mietfahrzeug versichern zu lassen. Dies unterscheidet sich von den europäischen Standards, in denen Kfz-Versicherungen per europäisches Gesetz verlangt werden. Europäische Versicherungen wie „Voll Kasko“ oder „Volles Risiko“ sind in Namibia weder bekannt noch allgemein üblich.
Bei einigen Reiseversicherungen können Schäden am Fahrzeug versichert werden, die nicht durch die Kfz-Versicherung des Vermieters abgedeckt sind. Einige Kreditkartenunternehmen decken auch mögliche Schäden ab. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig und gut über die verschiedenen Versicherungspolicen und -optionen zu informieren.
Es ist wichtig, dass Sie wissen und verstehen, dass es im südlichen Afrika erhebliche Unterschiede zu europäischen Kfz-Versicherungen und die Haftung bei Schäden gibt.
In Namibia und Botswana ist eine Kfz-Versicherung freiwillig. In der Praxis bedeutet dies, dass die Mehrheit der Fahrzeuge auf den Straßen hier überhaupt nicht versichert ist und dass die Eigentümer und/oder Nutzer des Autos für Schäden und damit verbundene Entschädigungen im Fall eines Unfalls oder Schadens in voller Höhe verantwortlich sind. Alle Mieter/Fahrer von Mietautos sollten aus diesem Grund mindestens 25 Jahre alt und mindestens 2 Jahre im Besitz des Führerscheins sein.
Bei Anmietung eines Fahrzeugs mit reduzierter Selbstbeteiligung werden zusätzliche Gebühren erhoben.
Standard Selbstbeteiligung
Alle Mietfahrzeuge haben eine Standard Verkehrsunfall-* und Haftpflichtversicherung und sind im Falle von Unfällen zu ca. 90% des Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs versichert. Der Kunde/Mieter ist für die restlichen 10% des Gesamtwertes, während der vereinbarten Mietdauer, verantwortlich. Der Wert der zu hinterlegenden Kaution unterscheidet sich je nach Fahrzeugmodell.
Hinweis: Bitte beachten Sie die Definition von Verkehrsunfall, die von der Versicherungsgesellschaft aufgestellt wird, auch unter Berücksichtigung von Fahrlässigkeit und Ausschlüssen.
Die Kaution wird vor der Fahrzeugübernahme auf der Kreditkarte (VISA oder MasterCard) des Fahrzeugmieters reserviert. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Kaution nur reserviert/blockiert ist und nicht von Ihrer Kreditkarte abgezogen wird. Dieser Betrag wird automatisch nach 2 Wochen von der Bank freigegeben, wenn das Fahrzeug ohne Schaden zurückgegeben wird. Neben den allgemeinen Ausschlüssen sind auch Glas- und Reifenschäden nicht versichert. Für derartige Schäden muss der Kunde selber aufkommen. Der Fahrzeugmieter ist immer für Schäden verantwortlich, auch wenn diese durch eine Dritte Partei verursacht wurden. Die Schuldfrage spielt dabei keine Rolle.

Explore Namibia bietet organisierte Selbstfahrerurlaube an. Erleben auch Sie in einem voll ausgestatteten Fahrzeug Ihrer Wahl dieses Abenteuer. Wir organisieren Automiete, Unterkünfte und Aktivitäten im Voraus, gleich ob Sie in Lodges und Gästehäusern, auf Campingplätzen oder in Kombination miteinander Ihre Nächte verbringen möchten.
Selbstfahrer-Safari-Touren
Wir bieten eine breite Palette an Selbstfahrer-Safari-Touren, die speziell auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Vorlieben zugeschnitten sind.
Safari-Touren im Konvoi
Sie fahren im Konvoi mit Ihrem eigenen Mietfahrzeug, folgen dem führenden Fahrzeug.
Safari 'Stretched Landcruiser'
Privatsafari für bis zu sieben Reisende in einem geräumigen, komfortablen „Stretched Landcruiser“.
Reduzierte Kaution
Alle Mietfahrzeuge sind haftpflichtversichert und im Falle eines Verkehrsunfalls gegen Schäden am Mietfahrzeug selbst versichert. Es gilt stets eine vereinbarte Selbstbeteiligung, die vom Mieter zu tragen ist. Der Mieter hat die Möglichkeit, gegen Zahlung einer zusätzlichen Tagesgebühr (teilweise) auf die Selbstbeteiligung zu verzichten. Die genauen Beträge variieren je nach Vermieter und Fahrzeugtyp.
Die Standardselbstbeteiligung beträgt in der Regel 40.000 N$. Ein typisches Beispiel für die verfügbaren Optionen zum Verzicht auf die Selbstbeteiligung ist:
Reduzierung 1: 20.000 N$
Reduzierung 2: 5.000 N$
Super Cover: Selbstbehalt 0 N$
Reduzierte Kaution 1 und 2
Die Reduzierung des Kautionsbetrags ist im Falle eines Verkehrsunfalls von Vorteil. Der Schaden an dem gemieteten Fahrzeug sowie an dem Fahrzeug des Dritten sind über die Höhe der gewählten Selbstbeteiligung hinaus gedeckt.
Hinweis: Die reduzierte Kaution 1 und 2 schließt Schäden an Reifen, Glasschäden, Schäden als Folge von Verkehrsunfällen ohne Fremdbeteiligung und Sandsturmschäden aus.
Super-Cover
Bei vollständigem Verzicht auf die Selbstbeteiligung reduziert sich die verbleibende Selbstbeteiligung auf 0 N$. Das bedeutet, dass der Mieter im Falle eines Schadens am Mietfahrzeug oder am Fahrzeug eines Dritten grundsätzlich keine Selbstbeteiligung zu zahlen hat.
Eine vollständige Haftungsfreistellung deckt auch Schäden ab, die im Rahmen einer teilweisen Haftungsfreistellung ausgeschlossen sind, wie zum Beispiel:
Schäden an der Windschutzscheibe
Schäden an einem (1) Reifen/einer Felge
Schäden durch Unfälle mit einem einzigen Fahrzeug
Schäden am Fahrwerk (ausgenommen Schäden, die durch das Befahren von Gelände in Gebieten wie dem Kaokoveld und dem Damaraland entstehen)
Hinweis: Bitte beachten Sie: „Super Cover“ ist in keiner Weise mit der europäischen „Vollkasko“- oder „All-Risk“-Versicherung vergleichbar, bei der alle Schäden unabhängig von der Ursache oder der Schuldfrage stets abgedeckt sind. Eine solche Versicherung gibt es in Namibia und Botswana schlichtweg nicht.
Verkehrsunfälle ohne Fremdbeteiligung
Diese beinhalten Unfälle, bei denen sich das Fahrzeug durch Kontrollverlust überschlägt oder das Fahrzeug beim Rückwärtsfahren gegen einen Baum prallt. Verkehrsunfälle ohne Fremdbeteiligung sind Unfälle, bei denen keine Dritte Partei involviert ist.
Abdeckung der schäden durch das Versicherungsunternehmen
In der oben beschriebenen Versicherung sind Schäden abgedeckt, wenn:
Es sich um einen Verkehrsunfall handelt bzgl. der Definition des Versicherungsunternehmens
Es sich nicht um Fahrlässigkeit handelt
Es sich nicht um eine Situation handelt, die Ausschlüsse betrifft, z.B. Reifen bei Reduzierter Kaution 2
Verkehrsunfall
Die Definition eines Verkehrsunfalls gemäß Versicherung lautet: ein Unfall in dem ein anderes Fahrzeug, ein Fußgänger oder ein Tier verwickelt ist.
Hinweis: Ein Unfall ohne Fremdbeteiligung, wie z.B. das Überschlagen des Fahrzeuges, ist bei der Kaution 1 und 2 nicht versichert, auch nicht wenn der Fahrer einem Tier ausweicht.
Fahrlässigkeit
Von Fahrlässigkeit wird gesprochen, wenn der Fahrer und/oder die Beifahrer sich nicht an das Gesetz oder die Allgemeinen Bestimmungen halten. Hier ein paar Beispiele, bei denen das Versicherungsunternehmen nicht für entstandene Schäden aufkommt:
Wenn betrunken oder unter dem Einfluss von Alkohol gefahren wird
Wenn zu schnell gefahren wird (siehe Geschwindigkeitsbegrenzung)
Wenn eine rote Ampel überfahren wird
Wenn durch Wasser/Sumpf gefahren wird, obwohl der Wasserstand höher als die Achse des Fahrzeuges ist
Bei falscher Anwendung von Kupplung, Getriebe und Motor des Fahrzeuges
Andere Formen von Fahrlässigkeit
Ausschlüsse
Schäden die nicht vom Versicherungsunternehmen übernommen werden:
(Brand)Schäden, die durch Zigaretten, Streichhölzer oder Feuerzeuge usw. entstanden sind
Schäden, die durch Stehen auf dem Dach des Fahrzeugs oder der Motorhaube entstanden sind
Schäden, die das Überschlagen des Fahrzeugs betreffen, sofern kein Dritter involviert ist (eingeschlossen in der reduzierten Kaution 3)
Beschädigtes Glas und Fenster (eingeschlossen in der reduzierten Kaution 3)
Beschädigte Reifen (1 Reifenschaden eingeschlossen in der reduzierten Kaution 3)
Schäden, die durch das Befahren von Wasser entstanden sind
Schäden durch Sandstürme
Schäden an persönlichen Gegenständen
Schäden, die durch die falsche Anwendung der Gangschaltung oder des Getriebes entstanden sind
Ausschlüsse für den 24-stunden-backup-service und Reduzierte Selbstbeteiligung
In bestimmten Gebieten ist der angebotene 24-Stunden-Sicherungsdienst nicht gültig, da diese Gebiete oft schwierig zu erreichen sind. Natürlich wird sofort Hilfe losgeschickt, doch es kann etwas länger als 24 Stunden dauern, bis diese bei Ihnen ankommt.
Diese spezifischen Gebiete sind in Namibia das Kaokoland und Buschmannland, in Botswana alle Nationalparks und ihre umliegenden Gebiete, ganz Simbabwe, Sambia, Mosambik und Malawi.
Diebstahl
Bei Diebstahl ist ein Fahrzeugs nur dann versichert, wenn der Kunde sich verantwortungsvoll gezeigt hat. Dies bedeutet, dass Sie darauf geachtet haben, dass das Fahrzeug verschlossen war und Sie alle Schlüssel, die Ihnen zuvor ausgehändigt wurden, zurückgeben können. Der Raub eines Fahrzeugs, wenn also das Auto mit Gewalt aus Ihrer Obhut gestohlen wird, stellt eine Ausnahme dar.
Reifenschaden
Das Minimalprofil der Reifen beträgt 6mm (3mm für Ersatzreifen). Reifenschäden sind nicht versichert (außer bei der reduzierten Kaution 3). Damit die Reise im Falle einer Reifenpanne fortgesetzt werden kann, kann der Reifen repariert oder ersetzt werden. Da keine reparierten Reifen akzeptiert werden, muss der beschädigte Reifen bei der Fahrzeugrückgabe bezahlt werden. Es wird nur der Restwert des Reifens belastet, hierfür wird das Restprofil des beschädigten Reifen gemessen. Wurde der kaputte Reifen unterwegs vom Kunden ersetzt, bekommt er den Differenzbetrag bei der Fahrzeugrückgabe erstattet. (Hierfür bitte den kaputten Reifen zurückbringen)
Sandsturm
Falls Sie in einen Sandsturm geraten sollten, bitte das Fahrzeug anhalten oder eine geschützte Stelle suchen. Falls dies nicht möglich ist, kann ganz langsam weitergefahren werden. Sandsturmschäden sind nicht von der Versicherung gedeckt. Sandstürme kommen bei Ostwind an der Küste oder im Sossusvlei in den Wintermonaten vor.
Polizeibericht ist Pflicht
Bei einem Unfall oder Diebstahl wird ein vollständiger Polizeibericht verlangt. Wenn bei einem Unfall die Möglichkeit besteht Fotos zu machen, ist dies immer hilfreich.
Abschleppkosten
Bei Pannen aufgrund von mechanischen Fehlern trägt die Autovermietung die Abschleppkosten. Im Falle eines Unfalls oder sonst verursachten Schäden, gehen die Abschleppkosten zu Lasten des Kunden.
Bearbeitungsgebühren
Die Verwaltungskosten, oder auch Bearbeitungsgebühren, gehen im Zusammenhang mit einem Versicherungsanspruch oder Schäden zu Lasten des Mieters.
Deckung durch Eigenversicherung
Bei einigen Reiseversicherungen ist es möglich, eine zusätzliche Versicherung für Schäden an Mietfahrzeugen abzuschließen, die nicht in der Standardversicherung des Autovermieters enthalten sind. Einige Kreditkartenunternehmen bieten diese zusätzlichen Versicherungen an. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab zu informieren, falls Sie diese nutzen möchten.
Mehr Informationen
Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Versicherungspolice sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Autovermieters.

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