Fahrzeugversicherung

KFZ-VERSICHERUNG NAMIBIA

Wir machen es Ihnen leicht, die Kfz-Versicherungsoptionen zu verstehen und die beste Entscheidung für Ihre Reise zu treffen.

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Wählen Sie Ihre Kfz-Versicherung
In Namibia und vielen anderen afrikanischen Staaten sind Sie nicht verpflichtet, Ihr Mietfahrzeug versichern zu lassen. Dies unterscheidet sich von den europäischen Standards, in denen Kfz-Versicherungen per europäisches Gesetz verlangt werden. Europäische Versicherungen wie „Voll Kasko“ oder „Volles Risiko“ sind in Namibia weder bekannt noch allgemein üblich.

 

Bei einigen Reiseversicherungen können Schäden am Fahrzeug versichert werden, die nicht durch die Kfz-Versicherung des Vermieters abgedeckt sind. Einige Kreditkartenunternehmen decken auch mögliche Schäden ab. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich rechtzeitig und gut über die verschiedenen Versicherungspolicen und -optionen zu informieren.

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Hintergrund

Es ist wichtig, dass Sie wissen und verstehen, dass es im südlichen Afrika erhebliche Unterschiede zu europäischen Kfz-Versicherungen und die Haftung bei Schäden gibt.

 

In Namibia und Botswana ist eine Kfz-Versicherung freiwillig. In der Praxis bedeutet dies, dass die Mehrheit der Fahrzeuge auf den Straßen hier überhaupt nicht versichert ist und dass die Eigentümer und/oder Nutzer des Autos für Schäden und damit verbundene Entschädigungen im Fall eines Unfalls oder Schadens in voller Höhe verantwortlich sind. Alle Mieter/Fahrer von Mietautos sollten aus diesem Grund mindestens 25 Jahre alt und mindestens 2 Jahre im Besitz des Führerscheins sein.

 

Bei Anmietung eines Fahrzeugs mit reduzierter Selbstbeteiligung werden zusätzliche Gebühren erhoben.

Standard Selbstbeteiligung

Alle Mietfahrzeuge haben eine Standard Verkehrsunfall-* und Haftpflichtversicherung und sind im Falle von Unfällen zu ca. 90% des Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs versichert. Der Kunde/Mieter ist für die restlichen 10% des Gesamtwertes, während der vereinbarten Mietdauer, verantwortlich. Der Wert der zu hinterlegenden Kaution unterscheidet sich je nach Fahrzeugmodell.

 

Hinweis: Bitte beachten Sie die Definition von Verkehrsunfall, die von der Versicherungsgesellschaft aufgestellt wird, auch unter Berücksichtigung von Fahrlässigkeit und Ausschlüssen.

 

Die Kaution wird vor der Fahrzeugübernahme auf der Kreditkarte (VISA oder MasterCard) des Fahrzeugmieters reserviert. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Kaution nur reserviert/blockiert ist und nicht von Ihrer Kreditkarte abgezogen wird. Dieser Betrag wird automatisch nach 2 Wochen von der Bank freigegeben, wenn das Fahrzeug ohne Schaden zurückgegeben wird. Neben den allgemeinen Ausschlüssen sind auch Glas- und Reifenschäden nicht versichert. Für derartige Schäden muss der Kunde selber aufkommen. Der Fahrzeugmieter ist immer für Schäden verantwortlich, auch wenn diese durch eine Dritte Partei verursacht wurden. Die Schuldfrage spielt dabei keine Rolle.

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Explore Namibia bietet organisierte Selbstfahrerurlaube an. Erleben auch Sie in einem voll ausgestatteten Fahrzeug Ihrer Wahl dieses Abenteuer. Wir organisieren Automiete, Unterkünfte und Aktivitäten im Voraus, gleich ob Sie in Lodges und Gästehäusern, auf Campingplätzen oder in Kombination miteinander Ihre Nächte verbringen möchten.

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Reiserouten

Namibia-Selbstfahrer-Safari

Selbstfahrer-Safari-Touren

Wir bieten eine breite Palette an Selbstfahrer-Safari-Touren, die speziell auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Vorlieben zugeschnitten sind.

Namibia Geführte Fotoreisen

Geführte Fotoreisen

Unsere Touren sind für Fotografen aller Niveaus konzipiert.

Safari-Touren im Konvoi

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Sie fahren im Konvoi mit Ihrem eigenen Mietfahrzeug, folgen dem führenden Fahrzeug.

Safari im ‚Stretched Landcruiser‘

Safari 'Stretched Landcruiser'

Privatsafari für bis zu sieben Reisende in einem geräumigen, komfortablen „Stretched Landcruiser“.

Reduzierte Kaution

Falls der Kunde die Kaution reduzieren möchte, wird eine zusätzliche Gebühr pro Tag berechnet; diese ist von der gebuchten Fahrzeuggruppe abhängig. Es ist bei allen Fahrzeugen möglich, die Selbstbeteiligung bis auf null zu reduzieren. Es gibt folgende Möglichkeiten die Selbstbeteiligung zu reduzieren:

 

Reduzierte Kaution 1: Reduzierung um 50% der Standardselbstbeteiligung

Reduzierte Kaution 2: Reduzierung um 87.5% der Standardselbstbeteiligung

Reduzierte Kaution 3: Reduzierung auf Null

Reduzierte Kaution 1 und 2

Die Reduzierung des Kautionsbetrags ist im Falle eines Verkehrsunfalls von Vorteil. Der Schaden an dem gemieteten Fahrzeug sowie an dem Fahrzeug des Dritten sind über die Höhe der gewählten Selbstbeteiligung hinaus gedeckt.

 

Hinweis: Die reduzierte Kaution 1 und 2 schließt Schäden an Reifen, Glasschäden, Schäden als Folge von Verkehrsunfällen ohne Fremdbeteiligung und Sandsturmschäden aus.

Reduzierte Kaution 3

Zusätzlich in der reduzierten Kaution 3 enthalten sind:

 

Glasschäden

Ein (1) beschädigter Reifen

Sandsturmschäden

Verkehrsunfälle ohne Fremdbeteiligung (Fahrlässigkeit ausgenommen wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkohol am Steuer)

 

Hinweis: Die reduzierte Kaution 3 kann nicht mit der Europäischen „Voll Kasko“ oder „Volles Risiko“ Versicherung, in der alle Schäden unabhängig von der Ursache oder Schuld abgedeckt sind, verglichen werden.

Verkehrsunfälle ohne Fremdbeteiligung

Diese beinhalten Unfälle, bei denen sich das Fahrzeug durch Kontrollverlust überschlägt oder das Fahrzeug beim Rückwärtsfahren gegen einen Baum prallt. Verkehrsunfälle ohne Fremdbeteiligung sind Unfälle, bei denen keine Dritte Partei involviert ist.

Abdeckung der schäden durch das Versicherungsunternehmen

In der oben beschriebenen Versicherung sind Schäden abgedeckt, wenn:

 

Es sich um einen Verkehrsunfall handelt bzgl. der Definition des Versicherungsunternehmens

Es sich nicht um Fahrlässigkeit handelt

Es sich nicht um eine Situation handelt, die Ausschlüsse betrifft, z.B. Reifen bei Reduzierter Kaution 2

Verkehrsunfall

Die Definition eines Verkehrsunfalls gemäß Versicherung lautet: ein Unfall in dem ein anderes Fahrzeug, ein Fußgänger oder ein Tier verwickelt ist.

 

Hinweis: Ein Unfall ohne Fremdbeteiligung, wie z.B. das Überschlagen des Fahrzeuges, ist bei der Kaution 1 und 2 nicht versichert, auch nicht wenn der Fahrer einem Tier ausweicht.

Fahrlässigkeit

Von Fahrlässigkeit wird gesprochen, wenn der Fahrer und/oder die Beifahrer sich nicht an das Gesetz oder die Allgemeinen Bestimmungen halten. Hier ein paar Beispiele, bei denen das Versicherungsunternehmen nicht für entstandene Schäden aufkommt:

 

Wenn betrunken oder unter dem Einfluss von Alkohol gefahren wird

Wenn zu schnell gefahren wird (siehe Geschwindigkeitsbegrenzung)

Wenn eine rote Ampel überfahren wird

Wenn durch Wasser/Sumpf gefahren wird, obwohl der Wasserstand höher als die Achse des Fahrzeuges ist

Bei falscher Anwendung von Kupplung, Getriebe und Motor des Fahrzeuges

Andere Formen von Fahrlässigkeit

Ausschlüsse

Schäden die nicht vom Versicherungsunternehmen übernommen werden:

 

(Brand)Schäden, die durch Zigaretten, Streichhölzer oder Feuerzeuge usw. entstanden sind

Schäden, die durch Stehen auf dem Dach des Fahrzeugs oder der Motorhaube entstanden sind

Schäden, die das Überschlagen des Fahrzeugs betreffen, sofern kein Dritter involviert ist (eingeschlossen in der reduzierten Kaution 3)

Beschädigtes Glas und Fenster (eingeschlossen in der reduzierten Kaution 3)

Beschädigte Reifen (1 Reifenschaden eingeschlossen in der reduzierten Kaution 3)

Schäden, die durch das Befahren von Wasser entstanden sind

Schäden durch Sandstürme (eingeschlossen in der reduzierten Kaution 3)

Schäden an persönlichen Gegenständen

Schäden, die durch die falsche Anwendung der Gangschaltung oder des Getriebes entstanden sind

Ausschlüsse für den 24-stunden-backup-service und Reduzierte Selbstbeteiligung

In bestimmten Gebieten ist der angebotene 24-Stunden-Sicherungsdienst nicht gültig, da diese Gebiete oft schwierig zu erreichen sind. Natürlich wird sofort Hilfe losgeschickt, doch es kann etwas länger als 24 Stunden dauern, bis diese bei Ihnen ankommt.

 

Diese spezifischen Gebiete sind in Namibia das Kaokoland und Buschmannland, in Botswana alle Nationalparks und ihre umliegenden Gebiete, ganz Simbabwe, Sambia, Mosambik und Malawi.

Diebstahl

Bei Diebstahl ist ein Fahrzeugs nur dann versichert, wenn der Kunde sich verantwortungsvoll gezeigt hat. Dies bedeutet, dass Sie darauf geachtet haben, dass das Fahrzeug verschlossen war und Sie alle Schlüssel, die Ihnen zuvor ausgehändigt wurden, zurückgeben können. Der Raub eines Fahrzeugs, wenn also das Auto mit Gewalt aus Ihrer Obhut gestohlen wird, stellt eine Ausnahme dar.

Reifenschaden

Das Minimalprofil der Reifen beträgt 6mm (3mm für Ersatzreifen). Reifenschäden sind nicht versichert (außer bei der reduzierten Kaution 3). Damit die Reise im Falle einer Reifenpanne fortgesetzt werden kann, kann der Reifen repariert oder ersetzt werden. Da keine reparierten Reifen akzeptiert werden, muss der beschädigte Reifen bei der Fahrzeugrückgabe bezahlt werden. Es wird nur der Restwert des Reifens belastet, hierfür wird das Restprofil des beschädigten Reifen gemessen. Wurde der kaputte Reifen unterwegs vom Kunden ersetzt, bekommt er den Differenzbetrag bei der Fahrzeugrückgabe erstattet. (Hierfür bitte den kaputten Reifen zurückbringen)

Sandsturm

Falls Sie in einen Sandsturm geraten sollten, bitte das Fahrzeug anhalten oder eine geschützte Stelle suchen. Falls dies nicht möglich ist, kann ganz langsam weitergefahren werden. Sandsturmschäden sind nicht von der Versicherung gedeckt, außer bei der reduzierten Kaution 3. Sandstürme kommen bei Ostwind an der Küste oder im Sossusvlei in den Wintermonaten vor.

Polizeibericht ist Pflicht

Bei einem Unfall oder Diebstahl wird ein vollständiger Polizeibericht verlangt. Wenn bei einem Unfall die Möglichkeit besteht Fotos zu machen, ist dies immer hilfreich.

Abschleppkosten

Bei Pannen aufgrund von mechanischen Fehlern trägt die Autovermietung die Abschleppkosten. Im Falle eines Unfalls oder sonst verursachten Schäden, gehen die Abschleppkosten zu Lasten des Kunden.

Bearbeitungsgebühren

Die Verwaltungskosten, oder auch Bearbeitungsgebühren, gehen im Zusammenhang mit einem Versicherungsanspruch oder Schäden zu Lasten des Mieters.

Deckung durch Eigenversicherung

Bei einigen Reiseversicherungen ist es möglich, eine zusätzliche Versicherung für Schäden an Mietfahrzeugen abzuschließen, die nicht in der Standardversicherung des Autovermieters enthalten sind. Einige Kreditkartenunternehmen bieten diese zusätzlichen Versicherungen an. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab zu informieren, falls Sie diese nutzen möchten.

Mehr Informationen

Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Versicherungspolice sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Autovermieters.

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